Gästeschießen 23.03.2013
Aus aktuellem Anlass ( MDR-Beiträge 2012 und 2013 ) möchte der TSB heute noch einmal auf die Problematik " Gästeschießen" hinweisen. Es geht hier wohlgemerkt nicht um Mitglieder anderer Vereine (nach Möglichkeit TSB / DSB) die auf einer Anlage des TSB mit entsprechenden eigenen qualifizierten Standaufsichten als Training schießen.
Es geht hier um Besucher "von der Straße", die "nur mal Schießen" wollen. In den letzten Tagen und Wochen sind in Deutschland mehrere Journalisten verdeckt unterwegs gewesen und haben auf Schießständen anonym geschossen. Dabei hat sich herausgestellt, dass in den beschriebenen Fällen die Grundregeln der Aufsichtspflicht zum Teil massiv verletzt wurden. An die "Gäste" wurden die Waffen nebst Munition nach kurzer Einweisung übergeben und die Schützen dann auf den Ständen teilweise allein gelassen worden. Des weiteren ist kritisch zu sehen, dass in keinem Fall die Personalien der Besucher bzw. Schützen festgehalten wurden (z.B. im Schießstandbuch).Eine konsequente Alterskontrolle fand ebenfalls nicht statt, und es kam daher in einem Fall zu einem Verstoß gegen das im § 27 WaffG festgelegte Verbot des Großkaliberschießens für unter 18-jährige Schützen. Es ist ebenfalls wichtig, auch bei unbekannten Schützen, die mit eigenen Waffen schießen wollen, die WBK (eingetragene Waffen / Munitionserwerb) und den PA zu kontrollieren und zu notieren.
Illegale Waffen auf unseren Ständen wären sicherlich ein Super-GAU
Einen anderen Aspekt sollte man in diesem Zusammenhang auch beachten:
Sollten sich im Nachhinein die betreffenden Vereinsschießanlagen als Trainingsstätten für Extremisten oder Kriminelle herausstellen, haben der Verein und der Verband ein Problem.
Jeder Verein sollte sich daher gut überlegen, ob ihm das gezahlte Standgeld so wichtig ist, dass er sich hier Sicherheitsrisiken leistet oder sich im Nachhinein für die Zulassung der Teilnehmer an dieser "Schießveranstaltung" rechtfertigen muss.
Thüringer Schützenbund e.V. • Schützenstraße 6 • 98527 Suhl Thüringer Schützenbund e.V. Mitglied im Deutschen Schützenbund e.V. Mitglied im Landessport-bund Thüringen e.V. Schützenstraße 6 98527 Suhl Tel.: 03681 8049740 Fax: 03681 8049739 E-Mail: info@tsbev.de www.tsbev.de Steuernummer: 171/142/17840 Ust-IdNr.: DE 150 123 679 Vereinsregister-Nr. 429 Amtsgericht Erfurt Bankverbindung: Sparkasse Mittelthüringen Konto-Nr.: 130 022 381 Bankleitzahl: 820 510 00
Zu treffende Sofortmaßnahmen:
- Konsequenter Einsatz von qualifizierten und auf dem aktuellen waffenrechtlichen Stand befindlichen Aufsichtshabenden ( SSA / SSL ).
- Strikte Beachtung der im § 27 WaffG festgelegten Altersgrenzen für das Schießen von Kindern-und Jugendlichen. Schwerpunkt ist dabei die zu berücksichtigende "Besondere Aufsichtspflicht" (schriftliche Einverständniserklärung bzw. Anwesenheit der Sorgeberechtigten, Einsatz von Aufsichtshabenden mit JuBaLi ) für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16 Lebensjahr.
- Ausübung der Aufsicht nur im direkten Kontakt mit den Schützen (keine räumlich getrennte Aufsicht durch Fenster oder per Fernsehtechnik).
- Besonders bei unorganisierten "Gästen" ist eine verschärfte Aufsicht im Verhältnis 1 : 1 zu gewährleisten.
- Führung eines Gästebuches, in dem Datum, Name und Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Unterschrift des "Gastschützen" festzuhalten sind. Der verantwortliche Aufsichtshabende unterzeichnet diese Angaben. Werden diese Angaben verweigert oder können keine Dokumente vorgelegt werden, ist die Teilnahme am Schießen zu verweigern (Hausrecht). Die Führung eines "Gästebuches" wurde datenschutzrechtlich überprüft und für unbedenklich erklärt.
Hans Gülland
VPr.-Recht
Diese Richtlinie wurde durch das Präsidium des TSB anlässlich der Gesamtvorstandstagung am 23.03.2013 in Altenburg veröffentlicht und ist allen Vereinen des TSB, welche eine Schießstätte betreiben, zur Kenntnis zu bringen.